Das Erbrecht besteht bereits jahrhundertelang und ist von großer Bedeutung im Gesellschaftsleben. Dieses Recht regelt nicht nur die Fragen der letztwilligen Verfügungen, Erbschaftsannahme und gerechte Erbteilung, sondern schützt auch das Gläubigerrecht bei der Erfüllung der Verbindlichkeiten des Erblassers vom Nachlass.
Unter Berücksichtigung der Bedeutsamkeit von Nachlasssachen erstellt NOVIUS Entwürfe von Erbverträgen und Testamenten, leistet rechtliche Hilfe im Verfahren der Erbschaftsannahme und Erbteilung, darunter durch den Erbschutz und das Einsetzen eines Betreuers, vertritt die Interessen von Erben vor dem Gericht (Forderungen von Erbberechtigten, Erbschaftsklagen, Anfechtung des Testaments) und beim Vormundschaftsgericht. NOVIUS leistet ebenso den Gläubigern des Erblassers rechtliche Hilfe, um die Erfüllung der Verbindlichkeiten vom Nachlass sicherzustellen.
Wir wissen, dass Kommunikationsfähigkeit, genaues Verständnis der Lage und sachgerechte Argumente bei Angelegenheiten von Nachlasssachen von großer Bedeutung sind, deshalb stellen wir diese unseren Mandanten sicher.